DSC00193_333 ganz klein
Hey Du da... komm mich mal besuchen!
Onkel Tom, Hotel, Sightseeing, Gastronomie

  • Informationen zum Immobilienkauf und Auswandern, Tipps, Links und Adressen

    Auswandern in das Königreich Schweden
    Seit dem 1. Januar 2000 können ausserhalb Schwedens wohnhafte Personen, unabhängig von ihrer
    Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung Immobilien erwerben.
    Der Immobilienerwerb in Schweden erfolgt schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer und muss vom
    zuständigen Grundbuchamt registriert werden. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer im
    Grundbuch ein. Das zuständige Grundbuchamt ist dem örtlichen Amtsgericht unterstellt.
    Es ist dringend zu empfehlen, den Kaufvertrag mit Hilfe eines schwedischen Maklers, eines schwedischen
    Juristen oder der juristischen Abteilung einer schwedischen Bank abzuschliessen.
    Fragen über in Schweden tätige Makler werden vom "Verband schwedischer Makler"
    Mäklarsamfundet
     
    www.maklarsamfundet.se
     
    Box 1487
    S-171 28 Solna
    Schweden
    Tel: 0046-8-735 62 00
    Fax: 0046-8-444 77 00
     
    E-mail: service@maklarsamfundet.se
     
    hier beantwortet...


    Beim Kauf einer Immobilie in Schweden muss der Käufer mit folgenden Ausgaben rechnen:
    Beim Kauf wird eine sogenannte Stempelgebühr erhoben.
    Die jährliche Grundstückssteuer ist eine staatliche Steuer, die gegenwärtig 1,5% des
    Einheitswertes (taxeringsvärdet) ausmacht. Eine Steuererklärung ist jährlich bei der Steuerbehörde
    in Schweden einzureichen. Die Formulare werden automatisch zugesandt. Der Einheitswert wird
    von der Steuerbehörde regelmässig neu festgelegt.
    Hierzu kommen Gebühren für die Müllabfuhr sowie häufig auch Beiträge für eine Mitgliedschaft in
    einem Sommerhaus- und Grundstücksverein, sowie für die Instandhaltung der Verbindungswege
    zu den Grundstücken.
    Schliesslich ist noch zu beachten, dass ein ausländischer Staatsangehöriger, der in Schweden
    Grundeigentum erworben hat, damit nicht automatisch Anspruch auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis hat.
    Für Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates gilt, dass diese, wenn sie es wünschen,
    sich mehr als drei Monate pro Jahr in Schweden aufhalten, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim
    Schwedischen Einwandereramt (Migrationsverket) stellen müssen. Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt,
    wenn der Antragsteller einen sicheren Arbeitsplatz oder die nötigen Mittel für eine zufriedenstellende
    Versorgung während seines Aufenthaltes in Schweden nachweisen kann.
    Für eine Person, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates ist, sich aber länger
    als drei Monate pro Jahr auf ihrem Grundstückseigentum in Schweden aufhalten möchte, gilt, dass die
    Aufenthaltserlaubnis vor der Einreise nach Schweden beantragt werden muss. Während der Bearbeitung
    darf der Antragsteller nicht in Schweden einreisen.
    Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter:
     
    www.schweden.org

alles über Schweden

alles über Schweden

Schwedische Zeitung

Kids -und Geschenke

Schwedisches TV

Infos über Smaland

Reisefahrpläne Swd

Reise u. Information

Schwedisches TV

Schwed. Webcams

Webcams Schweden

Wetter in Schweden

Ryanair und Fliegen

Schw. Lebensmittel

Regenberg & Partner

Fashion Online Store

Airport u. Nyköping

Mit dem Schiff/Fähre


Gamla Svenska © Farbror Tom- 2012

Zur Startseite Impressum und Daten Landschaft Schwedens Fotogalerien Schwedens Unser Hotel und alle Preise Für den Kontakt zu uns

Counter

Copyright © by Tom Regenberg & Business-Partners, Old Swedish Uncle (Farbror) Tom, Sweden & Germany, Oxelösund & Berlin, 2005 - 2012